Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor
In der kommenden Legislaturperiode soll ein neues Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Der Deutsche Behindertenrat, dem auch der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft als Mitglied der BAG Selbsthilfe angehört, hat dazu ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und vorgelegt: Bund und Länder werden darin aufgefordert, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der geplanten Eingliederungshilfereform umfassend umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Ziel eines neuen Bundesleistungsgesetzes müsse die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Entsprechend dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention seien Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung und Umsetzung eines Bundesleistungsgesetzes aktiv einzubeziehen. Dabei müssten vor allem die bisher im Sozialgesetzbuch XII verankerten Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge herausgelöst und künftig ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Bisher seien bedarfsdeckende Teilhabe und Persönliche Assistenz oft nur möglich, wenn auf eigenes Einkommen und Vermögen verzichtet werde oder dieses bis auf einen geringen Freibetrag verbraucht sei. Es sei jedoch diskriminierend, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf Sozialhilfeniveau verwiesen würden. Das gleiche gelte auch für ihre Angehörigen.
Zum Hintergrund: Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gehört bisher zum Bereich der Sozialhilfe und enthält insbesondere Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX. Bereits seit Jahren wird über eine Reform bzw. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe diskutiert. Im August 2012 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) ein Grundlagenpapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der nachfolgenden Anforderungen an ein Bundesleistungsgesetz erarbeitet. Nach Auffassung des Deutschen Behindertenrates bietet dieses Grundlagenpapier aus dem vergangenen Jahr keine ausreichende Basis für eine grundlegende, akzeptable Gesetzesreform, die die tatsächliche Lebenssituation behinderter Menschen berücksichtigt und vor allem verbessert.
„Dieser Bericht wird nach wie vor nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. Er sieht konkrete finanzielle Entlastungen für Länder und Kommunen vor und bleibt bei Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Ungefähren“, so die DBR-Sprecherratsvorsitzende Hannelore Loskill. „Wir erwarten, dass ein Bundesleistungsgesetz auch Menschen mit Behinderungen verlässlich entlastet, indem es den Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens zur Abdeckung behinderungsspezifischer Mehrbedarfe abschafft und einen finanziellen Nachteilsausgleich einführt.“, betonte Loskill weiter.
Diese Meinung teilt auch DMSG-Bundesgeschäftsführerin Dorothea Pitschnau-Michel: „Wir unterstützen die Forderungen ausdrücklich. Wir erwarten, dass Bund und Länder im kommenden Jahr ein Bundesleistungsgesetz vorlegen, das einen weiten sowie offenen Leistungskatalog enthält, der sicherstellt, dass keine Leistungslücken entstehen.“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrates – 02. Oktober 2013
Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. – 21. November 2013